Abzug der Kosten für eine „Tiefe Hirnstimulation“ als agB (FG)
Kosten für eine sog. Tiefe Hirnstimulation zur Behandlung therapieresistenter Depressionen können ab dem Jahr 2022 als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.3.2026 – 8 K 236/26; rechtskräftig).

