Arbeitslohn durch Auszahlungen aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO (BFH)
Die Auszahlung des angesparten Guthabens aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO führt nicht zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Insoweit liegt lediglich eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung vor (BFH, Urteil v. 22.1.2026 – VI R 24/23; veröffentlicht am 9.4.2026).
Hintergrund: Das Defined Contribution Pension Scheme (DCSP) ist ein Versorgungssystem der NATO, welches das alte Pensionssystem (NATO Pension Scheme) zum 1.7.2005 abgelöst hat.

