Arbeitslohn durch Auszahlungen aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO (BFH)

Die Auszah­lung des ange­sparten Gut­habens aus dem Defined Contri­bution Pension Scheme der NATO führt nicht zu Ein­nahmen aus nicht­selbstän­diger Arbeit. Inso­weit liegt ledig­lich eine nicht­steuer­bare Vermö­gens­um­schich­tung vor (BFH, Urteil v. 22.1.2026 – VI R 24/23; veröf­fent­licht am 9.4.2026).

 

Hintergrund: Das Defined Contri­bution Pension Scheme (DCSP) ist ein Ver­sorgungs­system der NATO, welches das alte Pensions­system (NATO Pension Scheme) zum 1.7.2005 abge­löst hat.