Gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (BMF)

Das BMF hat den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25.1.1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen veröffentlicht.

Hintergrund: Nach Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25.1.1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom27.5.2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. 2015 II S. 966) ist das BMF ermächtigt, Ergänzungen der Anlage A des Übereinkommens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.

Mit der Verordnung soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf die Mindeststeuer erstreckt werden. Hierfür ist eine Ergänzung der Anlage A erforderlich. Hierdurch solle einenotwendige Voraussetzung geschaffen werden, um Austauschbeziehungen nach der Mehrseitigen Vereinbarung zu aktivieren und mit anderen Staaten Mindeststeuer-Berichte austauschen zu können.

Hinweis:

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats.