Gesetzentwurf zu Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT-Drucks. 21/4298). Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – u.a. der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und demSteuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichen und zu modernisieren.

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

  • U.a. soll die bislang nicht gesetzlich geregelte „missbilligende Belehrung“, die von Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden kann, neu gefasst werden. Künftig soll sie durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, dessen präventiver Charakter stärker hervorgehoben wird. Außerdem soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig ist und dieVerwaltungsgerichtsordnung anzuwenden ist. Vergleichbare Regelungen sollen in den anderen Berufsordnungen untergebracht werden.
  • Der Entwurf enthält darüber hinaus etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. So geht es u.a. um Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie um Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz.
  • Insgesamt soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben.