Grunderwerbsteuer: Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage (BFH)

Die Zahlung für ein nach Landes­recht mit dem Grund­stück ver­bundenes Öko­konto ist als Teil der Gegen­leistung für den Erwerb des Grund­stücks in die grund­erwerb­steuer­recht­liche Bemes­sungs­grund­lage einzu­beziehen (BFH, Urteil v. 4.6.2025 – II R 47/22; veröf­fent­licht am 30.10.2025).

 

Hintergrund: Bemessungs­grund­lage der Grund­erwerb­steuer ist nach § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung. Bei einem Grund­stückskauf gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als Gegenleistung der Kaufpreis einschließ­lich der vom Käufer über­nommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbe­haltenen Nutzungen.

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