Gewährung von Aussetzung der Vollziehung wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt (FG)
Das FG Münster hat Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (FG Münster, Beschluss v. 29.9.2025 – 1 V 1595/25 E).

