Kfz-Steuer: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BMF)

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht.

Der Referentenentwurf enthält die folgenden Regelungen:

  • Im Koalitionsvertrag ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern.
  • Dies wird umgesetzt, durch die Verlängerung der (maximal) zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030(bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.
  • Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum31.12.2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
  • Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030)gewährt. Ein am 31.12.2030 zugelassenes reines Elektrofahrzeug wäre demnach noch fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hinweis:

Das Gesetz tritt am 1.1.2026 in Kraft.

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.