Kfz-Steuer: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BMF)
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht.
Der Referentenentwurf enthält die folgenden Regelungen:
- Im Koalitionsvertrag ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern.
- Dies wird umgesetzt, durch die Verlängerung der (maximal) zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030(bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.
- Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum31.12.2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
- Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030)gewährt. Ein am 31.12.2030 zugelassenes reines Elektrofahrzeug wäre demnach noch fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Hinweis:
Das Gesetz tritt am 1.1.2026 in Kraft.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

