Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. 1.2025 und damit einhergehende Änderungen des UStAE veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.10.2025 – III C 2 – S 7287-a/00019/007/243).

Die Änderungen betreffen das BMF-Schreiben vom 15.10.2024, BStBl I S. 1320, zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025

Hinweise:

Die Grundsätze des neuen Schreibens sind auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem31.12.2024 ausgeführt werden, wobei die Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027 zu beachten sind (vgl. BMF, Schreiben v. 15.10.2024,BStBl I S. 1320, Rn. 62 bis 65).

Für zuvor ausgeführte Umsätze ist der UStAE in seiner am 31.12.2024 gültigen Fassung anzuwenden.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.