Neue Gesetze: Wichtige Fristen und Änderungen im Überblick
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die Unternehmen und Fachkräfte betreffen.
In den Bereichen IT-Sicherheit, Datenschutz, Nachhaltigkeit und Künstliche Intelligenz gibt es wichtige Änderungen, die neue Anforderungen und Chancen mit sich bringen.
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Unter anderem wird im März wieder an der Uhr gedreht, für Fans einer beliebten Urlaubsregion könnte der neue Monat Grund zur Freude sein und viele Rentnerinnen und Rentner müssen sich auf Einbußen einstellen.
IT-Sicherheit: NIS-2-Richtlinie und Cyber Resilience Act
NIS-2-Richtlinie
Ab März 2025 verpflichtet die EU mit der NIS-2-Richtlinie Unternehmen, die Cybersicherheit zu stärken.
Betroffen sind kritische Infrastrukturen und mittelständische Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von 10 Millionen Euro.
Die Anforderungen umfassen unter anderem:
- Strengere Sicherheitsmaßnahmen: Sicherheitskonzepte und Notfallpläne sind verpflichtend.
- Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Frist: Umsetzung ab März 2025.
Cyber Resilience Act (CRA)
Der Cyber Resilience Act definiert neue Sicherheitsanforderungen für digitale Produkte.
Das Gesetz über Cyberresilienz ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Produkte während des gesamten Lebenszyklus sicher sind, einschließlich:
- Sicherheitsupdates: Regelmäßige Updates zur Schwachstellenbehebung.
- Nachweis der Sicherheit: Dokumentation von Sicherheitsprüfungen.
Frist: Die wichtigsten eingeführten Verpflichtungen gelten ab dem 11. Dezember 2027.
Künstliche Intelligenz: Der EU AI Act
Der EU AI Act reguliert die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Europa.
Hochrisiko-KI-Systeme wie in der medizinischen Diagnostik oder der Personalrekrutierung unterliegen folgenden Anforderungen:
- Risikobewertung und Auditierung: Registrierung und regelmäßige Prüfung von KI-Systemen.
- Transparenzanforderungen: Offenlegung, wenn KI-Systeme sensible Daten verarbeiten.
Frist: Ab dem 1. August 2024 trat das Gesetz in Kraft, und ab Februar 2025 werden die ersten Bestimmungen für Unternehmen verpflichtend.
Datenschutz: Digital Operational Resilience Act (DORA)
Der DORA verpflichtet Finanzinstitute und deren Dienstleister, IT-Systeme resilient gegenüber Cyberbedrohungen zu gestalten. Anforderungen sind:
- Technische Resilienz: Regelmäßige Penetrationstests und Überwachungssysteme.
- Regelmäßige Berichterstattung: Dokumentation von Sicherheit und Compliance.
Frist: Ab 17. Januar 2025 ist DORA verbindlich anzuwenden.
Nachhaltigkeit: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die CSRD erweitert die Berichtspflichten für Unternehmen.
Betrifft alle Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro. Anforderungen sind:
- Erweiterte Nachhaltigkeitsberichte: Berichte zu ökologischen, sozialen und Governance-Themen (ESG).
- Prüfungspflicht: Externe Prüfung der Berichte.
Die Berichtsanforderungen der CSRD gelten stufenweise:
- Seit dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
- Ab dem 1. Januar 2025: Alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen.
- Ab dem 1. Januar 2026: Kapitalmarktorientierte KMU, mit Möglichkeit eines Aufschubs bis 2028.
Umstellung auf die Sommerzeit
Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März.
Am 30.03. wird die Uhr in der Nacht von 2 Uhr auf 3 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt.
Zusätzlicher Direktzug quer durch Deutschland
Die Deutsche Bahn richtet im März einen zusätzlichen Direktzug zwischen Rostock über etwa Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart bzw. München ein.
So startet am 8. März ein ICE in München – rund zehn Stunden später soll er in Rostock einfahren.
Der Berliner Tiefbahnhof bleibt im März für Bauarbeiten halbseitig gesperrt, an einem verlängerten Wochenende (21.-24. März) werden allerdings alle acht Gleise gesperrt, so die Bahn.
Easyjet fliegt häufiger zwischen Deutschland und Italien
Der Billigflieger Easyjet ist ab März häufiger zwischen Italien und Deutschland unterwegs.
Es gibt sechs neue Strecken.
Hamburg und Frankfurt erhalten ab dem 30. März Direktflüge von und nach Mailand und Rom.
Dazu kommen die Verbindungen Düsseldorf-Mailand und München-Rom.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus.
Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus.
Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.
Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt
Berufstätigen in Zeitarbeit steht ab 1. März ein Mindestlohn von 14,53 Euro brutto pro Stunde zu (vorher: 14 Euro).
Dies legt die „Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ fest.
Im Juni 2024 lag der Anteil aller Beschäftigten in Leiharbeit bei 1,8 Prozent – das waren rund 725.000 Beschäftigte.
An den hiesigen Zeitarbeit-Mindestlohn sind auch ausländische Unternehmen gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.
Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern
Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen grünen Kennzeichen ausgestattet sein.
Wer es bisher verpasst hat, dies zu bestellen, sollte schnell handeln.
Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das zuvor schwarze Schild ersetzen.
Denn sonst macht man sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe.
Dies gilt gleichermaßen für Kleinkrafträder (wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt), motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie Quads bis 45 km/h) und Elektrokleinstfahrzeuge (wie Segways und E-Tretroller).
Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version der Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.
Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert
Der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete wird ein weiteres Mal per Gesetz um ein Jahr verlängert.
Bis mindestens 1. Februar 2025 geltende Aufenthaltstitel werden damit automatisch nun bis zum 4. März 2026 befristet.
Das gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen dafür nichts beantragen.
Damit sollen auch die Behörden entlastet werden. Das regelt die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.
„Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt.
Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“, erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage.
Das heißt, bei Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, wird der Schutzstatus nicht verlängert und er endet ab dem 5. März 2025, erläutert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten
Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen.
Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte.
Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.
Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen.
Nie bei Frost verschneiden.
Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.
Warum das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz wurde beschlossen, um Netzüberlastungen durch hohe Solarstromproduktion zu vermeiden.
Ab März 2025 gelten neue Regeln für neu installierte Photovoltaikanlagen.
Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen – Betreiber erhalten keine Vergütung, wenn der Strompreis an der Börse unter null fällt.
Pflicht zu Smart Meter & Steuerbox – Anlagen über 7 kWp müssen mit intelligenter Steuertechnik ausgestattet sein, andernfalls wird die Einspeisung auf 60 % begrenzt.
Erleichterte Direktvermarktung – Betreiber können ihren Strom einfacher direkt an der Börse verkaufen.
Bestehende Anlagen sind nicht betroffen, können aber freiwillig umstellen und erhalten dann eine höhere Vergütung.

