Kindergeld: Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice

Die Familienkasse Zentraler Kinder­geld­service wurde mit Beschluss des Vorstands der Bundes­agentur für Arbeit bei der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord als neue Familien­kasse wirksam errich­tet und wirksam mit der Zuständig­keit für die Bear­beitung von Kinder­geld­verfahren betraut, bei denen Daten von Kindern mit Behinderung ver­arbeitet werden (BFH, Urteil v. 17.10.2024 – III R 11/23; veröf­fent­licht am 6.2.2025).