Arbeitsrecht: Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit (BAG)
Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang i. S. des § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden (BAG, Urteil v. 16.9.2026 – 4 AZR 141/25).

