Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften veröffentlicht (BMF)
Das BMF hat am 16.9.2026 den Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach dem Kreditwesengesetz veröffentlicht. Die Bafin hat in diesem Zusammenhang zu einer Konsultation aufgerufen. Hierüber informiert das BMF.
Hintergrund: Mit dem Standortförderungsgesetz wird das Millionenkreditmeldewesen nach § 14 des Kreditwesengesetzes („KWG“) zum 30.12.2026eingestellt. Aufgrund der damit verbundenen Änderungen des KWG sind mehrere Verordnungen anzupassen, die auf die entfallenden Vorschriften zum Millionenkreditmeldewesen Bezug nehmen. Die hierfür vorgesehenen Anpassungen werden in zwei Mantel-Änderungsverordnungen des BMF und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) umgesetzt.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Das BMF bittet die Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 30.9.2026 elektronisch an VIIC3@bmf.bund.de zu senden.
- Hierbei ist zu beachten, dass die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht werden. Dies würde auch Namen und sonstige personenbezogene Daten betreffen, die in den Stellungnahmen enthalten sind.
- Sollten Sie mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten in Ihrer Stellungnahme nicht einverstanden sein, bittet das BMF in einem PDF-Format eine Version der Stellungnahme zu übersenden, die mit entsprechenden Schwärzungen versehen ist. Ihre Stellungnahme kann Namen und sonstige personenbezogene Daten von Dritten enthalten, die gegebenenfalls ebenfalls zu schwärzen sind. Bitte beachten Sie dies insbesondere dann, wenn die Stellungnahme selbst veröffentlichen.
- Sie können auch der Veröffentlichung insgesamt widersprechen. In diesem Fall würde lediglich die Information veröffentlicht, dass Sie eine Stellungnahme abgegeben haben.
- Bei Rückfragen können Sie sich elektronisch an VIIC3@bmf.bund.de wenden.
Hinweise:
Der Entwurf des BMF einer Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach dem Kreditwesengesetz steht auf der Webseite des BMF zur Verfügung.
Die Konsultation der Bafin-Verordnung wird separat durch die Bafin durchgeführt. Sie finden diese auf der Website der Bafin.
Die Verordnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.

