Gesetzesänderungen im Oktober 2026
Im Oktober 2026 treten in Deutschland mehrere Neuerungen in Kraft.
Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an allen Bahnhöfen ein, und die Uhren werden auf Winterzeit umgestellt.
Zusätzlich ändern sich Regeln zum Heckenschnitt, zum Vorsorgeregister und zu bestimmten Chemikalien in Alltagsprodukten.
Digitales Führungszeugnis kommt
Ab 1. Oktober 2026 ist es möglich, ein Führungszeugnis auch in digitaler Form zu erhalten und nicht mehr nur auf Papier.
Die Mitteilung erfolgt im PDF-Format an das persönliche BundID-Konto.
Die Echtheit digitaler Führungszeugnisse soll mittels eines darauf abgebildeten Barcodes und einer speziellen App überprüft werden können.
Die Papierform des Führungszeugnisses bleibt neben der digitalen Variante erhalten.
Sie ist auch künftig die einzig erlaubte Form, wenn ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Ein digitales Führungszeugnis ist für diesen Fall nicht erhältlich.
Speicherung elektronischer Abschriften im Vorsorgeregister möglich
Digitaler wird es auch, was das Zentrale Vorsorgeregister betrifft, das von der Bundesnotarkammer betrieben wird.
Es dient der schnellen Auffindbarkeit von Vorsorgeinformationen, die oft unbekannt in Schubladen oder Tresoren liegen.
Privatpersonen können im Vorsorgeregister selbst oder über Notare, Rechtsanwälte sowie Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht speichern lassen.
Die eigentlichen Dokumente werden dabei nicht im Vorsorgeregister gespeichert, sondern nur zentrale Informationen daraus.
Das ändert sich ab 1. Oktober 2026. Betroffene können dann auf eigenen Wunsch im Vorsorgeregister auch elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten mittels der zuvor genannten Stellen speichern lassen.
Das eigene Hochladen ins Vorsorgeregister ist nicht möglich. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können diese dann bereits zuvor abrufen und dadurch genauere Informationen für erforderliche Entscheidungen erhalten.
Zwangsvollstreckung wird digitaler
Durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wird ab 1. Oktober 2026 der Einsatz elektronischer Dokumente gesteigert.
Das soll Medienbrüche verringern, die bislang durch noch verwendete Dokumente auf Papier entstanden.
Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen dann Gerichtsvollziehern Dokumente elektronisch übermitteln.
Ebenso wird die elektronische Rückübermittlung durch den Gerichtsvollzieher an bestimmte Beteiligte klar geregelt.
Die Zivilprozessordnung bestimmt dafür sichere Übermittlungswege. Ausnahmsweise ist die schriftliche Mitteilung der Ausfertigung des Vollstreckungstitels, der Vollstreckungsklausel und weiterer Urkunden zum Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen weiterhin auf Papier möglich.
Der Gerichtsvollzieher muss dem Schuldner nach Empfang der Leistungen die vollstreckbare Ausfertigung aushändigen.
Liegt diese nur elektronisch vor, muss der Gerichtsvollzieher den Gläubiger auffordern, diese an den Schuldner auszuliefern.
Das Gerichtskostengesetz stellt zudem klar, dass bei einer elektronischen Antragstellung zur Zwangsvollstreckung
- auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung,
- einer vollstreckbaren Ausfertigung für oder gegen einen Rechtsnachfolger,
- auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung nach § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder § 890 der Zivilprozessordnung
und der Übermittlung als elektronische Dokumente nicht erst nach Zahlung von Gebühr und Auslagen entschieden werden soll.
Neue Zwangsvollstreckungsformulare zu verwenden
Ebenfalls ab 1. Oktober 2026 gibt es neue Zwangsvollstreckungsformulare.
Die folgenden Anlagen zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) werden durch neue Anlagen ersetzt:
- Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
- Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
- Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Sie sind für Aufträge und Anträge ab 1. Oktober 2026 zu verwenden.
Die neue Formularstruktur soll die digitale Verarbeitung erleichtern und erfolgt dazu zeitgleich mit den zuvor genannten Änderungen zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung.
Vorbereitungen für digitale Immobiliengeschäfte
Ab Oktober treten erste Regeln in Kraft, um den digitalen Vollzug von Immobiliengeschäften vorzubereiten.
Der Kauf und Verkauf von Grundstücken soll danach ab 2027 auch digital möglich werden.
Betroffen sind vor allem Notare. Sie müssen unter anderem folgende Dokumente elektronisch übermitteln:
- Mitteilungen über den Inhalt des Kaufvertrags
- Abschriften der Urkunden über den Vertrag, das Angebot und die Annahme
- Anträge auf Erteilung bestimmter baurechtlicher Genehmigungen und Zeugnisse
Änderungen in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) bestimmen inhaltliche und technische Anforderungen an die elektronischen Dokumente, um ihre Verarbeitung zu ermöglichen.
Zudem konkretisiert das Baugesetzbuch durch Beispiele, welche Daten zu Grundstückseigentumsübertragungen und Erbbaurechtsbestellungen in der Regel auf Aufforderung an Gutachterausschüsse zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung mitzuteilen sind.
Als Beispiele nennt der geänderte § 195 Baugesetzbuch (BauGB) unter anderem Lagemerkmale, Nutzung und Miet- oder Pachterträge des betroffenen Grundstücks.
Die aus unabhängigen Sachverständigen bestehenden Gutachterausschüsse sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen.
Die Daten dienen zudem zur Ermittlung von Bodenrichtwerten und der Erstellung von Verkehrswertgutachten.
Geänderter Apothekennotdienst wird stärker bezuschusst
Öffentliche Apotheken sind gesetzlich zum Notdienst verpflichtet.
Dieser erfolgt in der Regel als Vollnotdienst. Als Vollnotdienst gilt nach dem Apothekengesetz ein durchgehender Notdienst in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetages.
Der nun neu durch das Apothekengesetz geregelte Teilnotdienst setzt dagegen einen durchgehenden Notdienst in der Zeit von mindestens 20 Uhr bis 22 Uhr voraus, der nicht im Zusammenhang mit einem Vollnotdienst erbracht wird.
Ein Teilnotdienst existierte bisher nur in einigen Bundesländern aufgrund regionaler Entscheidungen, um die Notdienstversorgung in Gebieten mit geringer Apothekendichte zu verbessern.
Neu ab 1. Oktober 2026 ist zudem, dass Apotheken auch für erbrachte Teilnotdienste einen Zuschuss erhalten können.
Dieser beträgt 20 Prozent des Zuschusses für einen Vollnotdienst.
Der Zuschuss wird quartalsweise vom Nacht- und Notdienstfonds festgelegt.
Im zweiten Quartal 2026 beträgt er für einen Vollnotdienst pauschal 566,85 Euro.
Die Höhe des Zuschusses errechnet der Deutsche Apothekerverband e. V., indem er die Anzahl aller im jeweiligen Quartal abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen mit einem Betrag von 41 Cent (bisher 21 Cent) multipliziert.
Zur Feststellung künftig ausreichender Mittel für den Notdienst wird der Deutsche Apothekerverband e. V. zur Erstellung von Prognosen und Mitteilung an das Bundesgesundheitsministerium gesetzlich verpflichtet.
Ziel der Änderung ist eine bessere Versorgung mit Notdiensten gerade in ländlichen Gebieten mit einer geringen Apothekendichte.
Finanzierung der Teilhabeberatung geändert
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) soll Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung und ihre Angehörigen unentgeltlich insbesondere vor und während der Beantragung konkreter Leistungen unterstützen.
Rechtsgrundlage ist die Teilhabeberatungsverordnung. Trägern von Beratungsangeboten ist danach ab Oktober auch rechtliche Beratung im Einzelfall sowie Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren erlaubt.
Zudem ändert sich die Finanzierung beratender Stellen.
Diese regelt die Teilhabeberatungsverordnung auf Basis sogenannter Vollzeitäquivalente je Bundesland.
Ihre Höhe richtet sich nach dessen Einwohnerzahl und Fläche.
Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Ab Oktober 2026 kann ein Träger einen Zuschuss erhalten, der bundesweit nur noch maximal 15 Vollzeitäquivalenten entspricht.
Das soll eine Konzentration auf einzelne Träger reduzieren und so für eine größere Vielfalt von Beratungsangeboten sorgen.
Weitere Änderungen sollen das Zuschussverfahren klarer regeln.
Verbot von PFAS-Chemikalien
Die Chemikalie Perfluorhexansäure (PFHxA) und mit ihr verwandte Stoffe dürfen ab 10. Oktober 2026 nicht mehr in der EU hergestellt und verkauft werden.
Da ihr Abbau sehr lange dauert, zählt sie zu den sogenannten Ewigkeits-Chemikalien.
Sie geraten auch in die Umwelt und damit in die Nahrungskette.
Bei Aufnahme in den Körper stehen sie im Verdacht, verschiedene Gesundheitsschäden zu verursachen.
PFHxA wird in verschiedenen Produkten wie Kleidung, Kosmetika und Imprägniersprays verwendet.
Zudem gelten wegen möglicher Rückstände künftig Grenzwerte von 25 ppb für PFHxA beziehungsweise von 1.000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe.
Ab 23. Oktober 2026 dürfen zudem keine tragbaren Feuerlöscher, die PFAS enthalten, mehr in der EU verkauft werden.
Alkoholverbot gilt bald an allen Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn führt ein Konsumverbot für Alkohol an sämtlichen Bahnhöfen ein.
Damit will das Unternehmen nach eigenen Angaben die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte sowie die Sauberkeit verbessern.
Bis zum 15. Oktober soll das Verbot schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden.
Es gilt im gesamten Bahnhofsbereich, einschließlich der Bahnsteige.
Bei Verstößen droht laut Deutscher Bahn zunächst ein Platzverweis, im Wiederholungsfall ein Hausverbot.
Wann beginnt die Winterzeit 2026?
Die Winterzeit startet in der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober 2026.
Die Uhren werden dann von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Die Sommerzeit endet damit am letzten Sonntag im Oktober – wie in den meisten europäischen Ländern.
Heckenschnitt erlaubt
Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder radikal gestutzt oder entfernt werden.
Die seit März laufende Schonzeit für nistende Vögel und andere Tiere endet dann.
Ab 1. Oktober 2026: Tankrabatt auf Benzin und Diesel
Die Bundesregierung will die Kraftstoffpreise mit einem Tankrabatt vorübergehend senken.
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember soll die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt werden.
Die Mehrwertsteuer eingerechnet ergibt sich laut Regierung an der Zapfsäule eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter.
Das Finanzministerium rechnet damit, dass der Bund deswegen 2,485 Milliarden Euro weniger Steuern einnimmt.
Die Länder sollen die Hälfte davon tragen.
Mit dem Tankrabatt will die Bundesregierung die seit dem Iran-Krieg deutlich gestiegenen Preise an den Tankstellen abfedern.
Einen identischen Rabatt hatte es bereits im Mai und Juni gegeben.
Damals wurden die Preise deutlich gedämpft, die Mineralölkonzerne gaben die Steuersenkung allerdings nicht vollständig an Autofahrer weiter.
Bahnstrecke Lehrte – Berlin: Bauarbeiten bis Dezember 2027
Vom 2. Oktober 2026 bis zum 11. Dezember 2027 wird die Bahnstrecke zwischen Lehrte und Berlin umfassend modernisiert.
In diesem Zeitraum wird die Strecke abschnittsweise gesperrt.
Geplant sind Arbeiten an Gleisen, Weichen, Oberleitungen sowie an der Leit- und Sicherungstechnik, den Stationen und dem Lärmschutz.
Für Bahnreisende kommt es zu folgenden Einschränkungen:
- Auf der Verbindung NRW – Hannover – Berlin werden mindestens stündliche ICE-Verbindungen mit einer Fahrzeitverlängerung von 60-80 Minuten angeboten.
- Auf der Verbindung Amsterdam – Berlin werden vierstündliche ICE-Verbindungen mit einer Fahrzeitverlängerung von ca. 70 Minuten angeboten, zwischen Amsterdam und Hannover verkehren drei ICE-Verbindungen pro Richtung.
- Erweitertes Fernverkehrsangebot Frankfurt – Berlin via Erfurt. Die Verbindungen Frankfurt – Kassel – Berlin entfallen.
- Zwischen Hannover und Leipzig werden noch zweistündliche IC-Verbindungen, statt regulär stündlich, angeboten.
Office 2021: Support endet am 13. Oktober 2026
Der Support für Office 2021 endet am 13. Oktober 2026.
Office-Programme wie Word, Excel oder PowerPoint laufen zwar weiter, erhalten aber keine Sicherheitsupdates mehr.
Zusätzlich stellt Microsoft den technischen Support (auch via Telefon oder Chat) ein und es gibt keine Office 2021-Softwareupdates mehr.
Es werden keine weiteren Updates zu Supportinhalten bereitgestellt und die meisten Online-Hilfeinhalte werden ebenfalls eingestellt.
Um weiterhin auf dem neuesten Stand zu sein, empfiehlt Microsoft ein Upgrade auf eine neuere Office-Version.
Höhere Löhne im Handwerk
Ab 1. Oktober 2026 steigen in Niedersachsen die Löhne für die rund 35.000 Beschäftigten im SHK-Handwerk (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) um 2,9 Prozent.
Auch in anderen Branchen gibt es mehr Geld.
Die Löhne im Dachdeckerhandwerk steigen um 3,4 Prozent und im Gerüstbauer-Handwerk um 4,4 Prozent.
Auch die Ausbildungsgehälter steigen.
Somit erhöht sich der Stundenlohn laut IG BAU beispielsweise für einen Facharbeiter auf 20,10 Euro.
Licht-Sicht-Test startet im Oktober
Ab Oktober gibt es in teilnehmenden Kfz-Betrieben eine kostenlose Überprüfung der Autobeleuchtung.
Dabei werden Scheinwerfer, Rück- und Bremslichter sowie die Nebelleuchte geprüft.
Zusätzlich werden ab diesem Jahr auch Frontscheiben und Scheibenwischer auf Wunsch mitgeprüft.
In der Regel werden kleine Mängel direkt kostenlos behoben, nur größere Reparaturen müssen selbst gezahlt werden.
Bei dem Licht-Sicht-Test gibt es danach eine dunkelgraue Plakette für die Windschutzscheibe, die angibt, dass alles in Ordnung ist.
Außerdem hat jeder, der bei dem Test mitmacht die Chance, Preise zu gewinnen.

