Erstattung Corona-Hilfen
Der VGH Mannheim erklärte im Oktober 2025 die Rückforderung von Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg bei tausenden Betroffenen für rechtswidrig. Die Erstattung wird jetzt durch ein neues Landesgesetz geregelt.
Hintergrund: Für Anträge bis zum 7.4.2020 stellte das VGH Mannheim fest, dass aus den Bewilligungsbescheiden für die Empfänger nicht hinreichend bestimmt hervorging, dass eine saldierende Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben über den gesamten 3-Monats-Zeitraum zugrunde gelegt werden würde.

