Kostenrecht: Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr (FG)
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen (FG Niedersachsen, Beschluss v. 29.10.2025 – 3 V 251/24).

