Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG

Die auf der Ebene des Gesell­schafters ver­säumte Besteue­rung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fin­gier­ten Ver­äuße­rungs­gewinns bei der ver­deckten Ein­lage von Kapital­gesell­schafts­anteilen ist keine Ein­kom­mens­minde­rung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG (BFH, Urteil v. 19.11.2025 – I R 40/23; veröf­fent­licht am 26.2.2026).

 

Hintergrund: Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG erhöht sich das Einkommen, soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesell­schafters gemindert hat.