Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren (BFH)
Nach Insolvenzeröffnung ist die Einkommensteuerschuld zunächst nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien einheitlich zu ermitteln, sodann nach insolvenzrechtlichen Kriterien im Verhältnis der jeweiligen Einkünfte auf die verschiedenen insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen (BFH, Urteil v. Urteil v. 30.7.2025 – X R 29/21; veröffentlicht am 5.2.2026).

