Grunderwerbsteuer: Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses (BFH)

Die Über­tragung eines Grund­stücks von einer Erben­gemein­schaft auf eine Per­sonen­gesell­schaft bei Teilung des Nach­lasses ist zu dem Anteil von der Grund­erwerb­steuer befreit, zu welchem ein Mit­erbe an der er­werben­den Per­sonen­gesell­schaft betei­ligt ist. Die Steuer­befrei­ung ist inso­weit nicht zu ge­währen, als sich der Anteil des Mit­erben am Ver­mögen der Per­sonen­gesell­schaft inner­halb von fünf Jahren nach dem Über­gang des Grund­stücks auf diese vermin­dert (BFH, Urteil v. 4.6.2025 – II R 42/21; veröf­fent­licht am 30.10.2025).

 

Hintergrund: Von der Grunderwerb­steuer ausge­nommen ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grund­stücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses, § 3 Nr. 3 GrEStG).

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