Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Anwendung der Urteilsgrundsätze des BFH-Urteils v. 29.1.2025 – X R 35/19 zur unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 28.10.2025 – IV C 6 – S 2240/00044/019/033).

 

Zur Anwendung der Urteilsgrundsätze bei Übertragungen von aktiven Gewerbebetrieben führt das BMF weiter aus:

  • Übertragungen ab dem 17.4.2025
    • Die Urteilsgrundsätze sind für alle Übertragungen ab dem 17.4.2025 (Tag der Veröffentlichung des Urteils durch den BFH) anzuwenden.
    • In diesen Fällen ist eine Buchwertfortführung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch nach § 6 Abs. 3 EStG auch bei einem aktiven Gewerbebetrieb nicht mehr möglich.
  • Übertragungen vor dem 17.4.2025
    • Ist die Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Übertragung noch nicht bestandskräftig, sind die Urteilsgrundsätze grundsätzlich anwendbar.
    • Auf gemeinsamen, unwiderruflichen Antrag des Nießbrauchsnehmers und des Nießbrauchsgebers können in diesen Fällen unverändert die Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG aus Vertrauensschutzgründen fortgeführt werden. Die zum Buchwert übertragenen Wirtschaftsgüter bleiben beim Nießbrauchsnehmer weiterhin nach § 15 EStG steuerverstrickt.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

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