Erledigung zweier Normenkontrollverfahren zu Vorschriften aus dem Lohnsteuerrecht (BVerfG)

Das BVerfG hat die Verfahren zu zwei Vorlagen des BFH nach Art. 100 Abs. 1 GG eingestellt. Die Vorlagen betrafen mit den Regelungen des § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG, letzterer in Verbindung mit § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, Vorschriften aus dem Lohnsteuerrecht (BVerfG, Beschluss v. 5.8.2026 – 2 BvL 7/14, 2 BvL 8/14, veröffentlicht am 23.9.2026).

Hintergrund: Gemäß § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStGin Verbindung mit § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG, die er anlässlich seines Ausscheidens aus einer umlagefinanzierten Zusatzversorgungseinrichtung zu leisten hat (sogenannte Gegenwertzahlung), zwingend eine pauschale Lohnsteuer i. H. von 15 % der Sonderzahlung zu erheben, deren Schuldner er wird und mit der er endgültig belastet ist.

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