Zur Vermittlungsleistung in Abgrenzung zum Eigengeschäft (BFH)

Der Vermitt­ler einer Fahr­zeug­ver­mietung tätigt ab­weichend vom Rechts­ver­hältnis, das den Leisten­den be­stimmt jeden­falls dann kein ver­decktes Eigen­geschäft, wenn er das zu ver­mieten­de Fahr­zeug nicht selbst ange­mietet hat (BFH, Urteil v. 21.5.2026 – V R 17/24; veröf­fent­licht am 24.9.2026).

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