Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2027 (BMF)

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027 bekannt gegeben (BMF, Bekanntmachung v. 13.8.2026 – IV C 5 – S 2533/00123/008/012).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4.
  • Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
  • Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 5.9.2024 – IV C 5 – S 2378/19/10002 :002 zu beachten.
  • In Zeile 16c ist der nach § 3 Nummer 21 EStGsteuerfrei belassene Arbeitslohn für die sogenannte Aktivrente zu bescheinigen. Im elektronischen Datensatz ist zusätzlich der monatlich aufgrund der Aktivrente steuerfrei belassene Arbeitslohn zu übermitteln.

Hinweis:

Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027 können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.

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