Bundeskabinett beschließt Wirtschaftsplan für das ERP-Sondervermögen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Bundesregierung)
Junge Unternehmen sind oft strukturell benachteiligt, wenn es um Zugang zu Kapital geht. Die Bundesregierung fördert daher besonders diese Unternehmen mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen. Im Jahr 2027 soll das Fördervolumen auf 12 Mrd. € steigen. Dies hat das Bundeskabinett am 12.8.2026 beschlossen.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
- Zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 12 Mrd. € – das will die Bundesregierung kleinen und mittleren Unternehmen im kommenden Jahr mit Mitteln aus dem Sondervermögen des European Recovery Programs (ERP) ermöglichen.
- Das Angebot richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) als Rückgrat der deutschen Wirtschaft und unterstützt auch Gründungen. Die Mittel des Sondervermögens aus dem ERP werden als Finanzierungskredite oder Beteiligungskapital von der KfW vergeben. Sie finanzieren Investitionen und Betriebsmittel der Unternehmen und unterstützen Gründungen über alle Branchen hinweg. Die Darlehen sind u.a. besonders zinsgünstig mit langen Laufzeiten und Verzicht auf Tilgung in den Anfangsjahren.
- Die Förderangebote können auch für notwendige Investitionen in der Gründungsphase genutzt werden, etwa für die Anschaffung von Baumaschinen, Fahrzeugen oder anderen Betriebsmitteln. Dadurch können junge Unternehmen erste Aufträge schon kurz nach der Gründung bearbeiten und ihre Geschäftstätigkeit ausbauen.

