Bundeskabinett beschließt Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (BMF)

Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 das Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, zeitgemäße Befugnisse wie die Nutzung von KI oder die administrative Vermögensabschöpfung einzuführen, die gerade im Kampf gegen organisierte Kriminalität echte Gamechanger sein können. Darüber hinaus wird mit dem ZFG die Digitalisierung des Zolls weiter vorangetrieben.

Das BMF gibt einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des ZFG:

Strukturreform Zoll 2030

  • Die Strategie Zoll 2030 ist die größte Strukturreform im Zoll seit Jahren.
  • Ziel ist, die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet einzusetzen, Doppelstrukturen abzubauen und die Aufgabenwahrnehmung fachgerecht zu bündeln.
  • Mit den hierfür vorgesehenenStrukturoptimierungen werden z.B. die bestehenden Fachdirektionen der Generalzolldirektion (GZD) durch zwei Fachstränge „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“ ersetzt (statt den bisherigen sechs Fachdirektionen).
  • Auf Ortsebene erfolgt die Zusammenlegung der Zollfahndungsämter und der Hauptzollämter zu neuen Zolldirektionen, in denen die Ermittlungs- und Vollzugseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten zusammengeführt werden.

Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität (einschl. Geldwäsche), Organisierter Kriminalität, Sanktionsdurchsetzung

  • Der Zoll erhält die Befugnisse, die er im 21. Jahrhundert braucht, um den Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität, der Finanzkriminalität oder des internationalen Drogenhandels zu begegnen. Hierzu werden u.a. Befugnisse für die vortatenunabhängige Verfolgung von Geldwäsche mit Auslandsbezug geschaffen und bestehende Kompetenzen den technischen Entwicklungen angepasst – bspw. die Sicherstellung von Kryptowerten oder die Kontrolle elektronischer Beförderungsinformationen.
  • Das Gesetz ermöglicht die Nutzung innovativer Technologien wie den Abgleich biometrischer mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, den Einsatz von Drohnen, die Blockierung digitaler Täter-Kommunikation und automatisierte Datenanalysen – auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz.
  • Wie im Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgesehen, wird der Datenaustausch mit dem Bundeskriminalamt gestärkt. Zudem adressiert die Reform neue Kriminalitätsphänomene, etwa durch die Einführung sog. Catch-All-Klausel bei synthetischen Drogen.
  • Das ZFG enthält zudem neue Befugnisse für die Durchsetzung von internationalen Sanktionen. DasGeldwäschegesetz wird fortentwickelt und die Rolle der Financial Intelligence Unit (FIU) gestärkt, indem beispielsweise die Mitwirkung der FIU bei der Verhinderung und Bekämpfung von Proliferation und Proliferationsfinanzierung klargestellt und ein verbesserter Datenaustausch der FIU mit den Koordinierenden Stellen der Länder geschaffen wird. Zum Schutz des FIU-Analyseverfahrens werden Regelungslücken bei der Einsichtnahme in Grundbücher geschlossen.

Digitalisierung

  • Flankierend zu den strukturellen und sicherheitsrelevanten Regelungen beinhaltet das ZFG zudem Maßnahmen zur digitalen Transformation des Zolls, um diesen in seiner Rolle als Partner der Wirtschaft und der Bürger noch serviceorientierter und effizienter aufzustellen.

Hinweise:

Das Gesetz soll zum 1.1.2027 in Kraft treten.

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität steht auf der Webseite des BMF zur Verfügung.

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