Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll steigen (BMAS)

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll im Jahr 2027 von 4,9 Prozent auf 5,0 Prozent steigen. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufmerksam.

Hintergrund: Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. In der Künstlersozialversicherung tragen Versicherte, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent).

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,9 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.

Hierzu führt das BMAS u.a. weiter aus:

  • Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
  • Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.
  • Nach der leichten Absenkung auf 4,9 Prozent in 2026 liegt er damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

Hinweis:

Vor ihrem In-Kraft-Treten muss die KSA-VO 2027 noch von der Bundesregierung beschlossen, vom Bundesrat verabschiedet und im BGBl. verkündet werden.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. 3.7.2026 (il)

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