Antragslose Kindergeldzahlung soll kommen (hib)

Der Finanzausschuss des Bundestags hat mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen am 8.7.2026 auf den Weg gebracht (BT-Drucks. 21/5874). Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Regierungsentwurf vorgenommen.

Der Finanzausschuss des Bundestags hat mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen am 8.7.2026 auf den Weg gebracht (BT-Drucks. 21/5874). Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Regierungsentwurf vorgenommen.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne.
  • In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.
  • Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass die Neuregelung nur dann gelte, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz und mindestens einElternteil einer inländischen Erwerbstätigkeitnachgehe. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden.
  • Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung zudem Gesetzentwurf wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. In einer Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen heißt es, die Koalition sei sich einig, dass die Mutter als Empfängerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung entschieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Es sei aber angesichts der Regelungen in dem Gesetzentwurf zu erwarten, dass die Zahl der Mütter unter den Berechtigten überproportional zunehmen werde. Von der Kindergeldkasse werde erwartet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders berücksichtigt würden. Die CDU/CSU empfahl, die jeweilige IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern zu speichern, was die Zuordnung erleichtern werde.

Hinweis:

Das Gesetz steht für die 2./3. Lesung am 9.7.2026auf der Tagesordnung des Bundestags. Danach muss der Bundesrat dem Vorhaben noch zustimmen.

Nachricht aktualisiert am 9.7.2026: Das Gesetz wurde am 9.7.2026 vom Bundestag in 2./3. Lesung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/6979) gebilligt Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. (il)

Quelle: u.a. hib – heute im bundestag Nr. 557 (il)

Nach oben scrollen