Bundesrat beschließt Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen (Bundesregierung)
Die Beurkundung von Immobilienverträgen soll zukünftig beschleunigt, vereinfacht und digitaler ablaufen. Dafür hat der Bundesrat den Gesetzentwurf „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ am12.6.2026 beschlossen (BR-Drucks. 301/26 (Beschluss)).
Der beschlossene Gesetzentwurf sieht eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten in diesen Bereichen auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards vor. Dieser verhindert Medienbrüche, vereinfacht und beschleunigt den Vollzug von Immobilientransaktionen.
Zudem verringert er sowohl den Zeit- und Sachaufwand als auch die Bürokratiekosten. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung profitieren unmittelbar von einem beschleunigten Vollzug von Immobilienverträgen und der zügigeren Eigentumsumschreibungen im Grundbuch.
Hinweis:
Im parlamentarischen Verfahren wurden insbesondere Änderungen mit Blick auf den elektronischen Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung vorgenommen.

