Gesetzgebung: Bundesrat stimmt Rentenanpassung 2026 zu

Der Bundesrat hat am 12.6.2026 der Verordnung der Bundesregierung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung zugestimmt (BR-Drucks. 243/26).

Der Bundesrat führt hierzu weiter aus:

Rentenwert steigt

Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1.7.2026 bundeseinheitlich um 4,24 % auf 42,52 €. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 77,85 € im Monat. Der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Rentenplus auch für Landwirte

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,83 € auf 19,63 € erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 482 € und 1.916 € monatlich festgesetzt.

Jährliche Anpassung

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 12.6.2026 (lb)

Nachricht aktualisiert am 19.6.2026: Die Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1.7.2026(Rentenwertbestimmungsverordnung 2026RWBestV 2026) wurde am 18.6.2026 im BGBl 2026 I Nr. 178 verkündet. (lb)

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