Senkung der Luftverkehrsteuer ab 1.7.2026 (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am 1.6.2026 beschlossen, den Vermittlungsausschuss zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ nicht anzurufen. Damit werden – vorbehaltlich der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt – die Steuersätze der Luftverkehrsteuer zum1.7.2026 wieder auf das Niveau vor dem 1.5.2024gesenkt.

Folgende Steuersätze je Fluggast sind vorgesehen:

  • Bei Kurzstrecken: von 15,53 € auf 13,03 €.
  • Bei Mittelstrecken: von 39,34 € auf 33,01 €.
  • Bei Langstrecken: von 70,83 € auf 59,43 €.

Quelle: Bundesrat sowie Bundesregierung online (il)