Entschließung des Bundesrates zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine

Der Bundesrat hat am 12.6.2026 eine Entschließung zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine gefasst. Hierin bittet die Länderkammer die Bundesregierung, unter Beteiligung der Verbandsseite, zeitnah eine unionsrechtskonforme gesetzliche Anpassung des nationalen Umsatzsteuerrechts anzustoßen, um Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen. Ob die Bundesregierung der Entschließung folgt, ist offen.

Hintergrund: Nach der Rechtsprechung des BFH widerspricht die bislang praktizierte umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen durch die Finanzverwaltung der ständigen Rechtsprechung des BFH sowie dem Unionsrecht (BFH, Urteil v. 13.11.2025 – V R 4/23, s. hierzu Brill, NWB 10/2026 S. 594, Späth, BBK 11/2026 S. 512, Walkenhorst, USt direkt digital 5/2026 S. 2 sowie unsere Online-Nachricht v. 26.2.2026). Hieraus resultieren erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten für Vereine sowie für die Finanzverwaltung.

Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat eine gesetzliche Klarstellung im Umsatzsteuergesetz für erforderlich und regt eine Gesetzesinitiative durch die Bundesregierung an. Die zu treffende Regelung sollte klare Kriterien zur Beurteilung der Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen aufstellen und eine hohe Praxistauglichkeit für ehrenamtlich geführte Vereine aufweisen.

Mit der Neuregelung sollten einerseits zusätzliche Umsatzsteuerbelastungen für die Vielzahl der gemeinnützigen Sportvereine vermieden werden und andererseits durch geeignete Übergangsregelungen das Vertrauen in bereits getätigte Investitionen geschützt werden.

Hinweis:

Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, der Entschließung des Bundesrats zu folgen. Ob und wann die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative anstößt, ist daher offen.