Finale Staatenaustauschliste 2026 (BMF)

Das BMF hat die Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG bekanntgegeben, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom 1.6.2026 vorliegen, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.2026erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31.7.2026an das BZSt zu übermitteln haben, sog. finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2026 (BMF, Schreiben v. 8.6.2026 – IV D 3 – S 1315/00304/071/023).

Hinweis:

Die finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2026 sowie das dazugehörige BMF-Schreiben sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die FKAustG-Staatenaustauschliste 2026 steht auch auf der Internetseite des BZSt zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Quelle: BMF, Schreiben v. 8.6.2026 – IV D 3 – S 1315/00304/071/023 (il)

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