Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG (BMF)

Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung nach § 25e Absatz 4 Satz 4 UStG – neu bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 20.5.2026 – III C 5 – S 7500/00290/003/057).

Hintergrund: Nach § 25e Abs. 1 UStG in der ab dem 1.7.2021 geltenden Fassung haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung von Gegenständen, die nicht unter § 3 Abs. 3a UStG fällt, wenn er die Lieferung dieser Gegenstände mittels einer elektronischen Schnittstelle unterstützt.

Nach § 25e Abs. 3 UStG haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle nicht für die entstandene und nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Lieferungen, die mittels seiner Seite 2 von 3 elektronischen Schnittstelle unterstützt wurden, wenn die Registrierung des Lieferers auf der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer erfolgt ist und der Betreiber den hierfür geltenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 22f Abs. 2 UStGnachgekommen ist. Dies gilt nach § 25e Abs. 3 Satz 2 UStG nicht in Fällen, in denen der Betreiber der elektronischen Schnittstelle nachweislich nach Art, Menge oder Höhe der Umsätze Kenntnis hatte oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte haben müssen, dass die Registrierung als Nichtunternehmer zu Unrecht erfolgt ist. Liegen dem nach § 21 AO zuständigen Finanzamt Anhaltspunkte vor, dass die Tätigkeit in den o. g. Fällen im Rahmen eines Unternehmens erfolgt, ist es gemäß § 25e Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 UStG berechtigt, dies dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle mitzuteilen.

Für diese Mitteilung an den Betreiber der elektronischen Schnittstelle gibt es das Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG.

Hinweise:

Das Schreiben sowie das Vordruckmuster sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Das durch dieses Schreiben neu bekanntgegebene Vordruckmuster ersetzt das mit BMF-Schreiben v. 6.12.2024 – III C 3-S 7532/24/10002:001 herausgegebene entsprechende Vordruckmuster.