Vertragsrecht: Mangels Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht (BRAK)
Die BRAK macht auf ein Urteil des LG Köln aufmerksam, wonach ein Anwaltsvertrag nicht zum Fernabsatzgeschäft wird, wenn ein Rechtsanwalt auf seiner Webseite mit bundesweiter Beratung wirbt, dort E-Mail-Adresse und Telefonnummer angibt und sich eine Mandantin letztlich nur telefonisch beraten lässt. Auch die Nutzung üblicher Angebote zur Such- und Analyseoptimierung sowie das (im konkreten Fall inaktive) Angebot der Erstellung einer digitalen Mandantenakte führt noch nicht zu einem „für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem“ gem. 312c Abs. 1 BGB. Der Mandantin steht damit kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sie muss den Anwaltslohn bezahlen (LG Köln, Beschluss v. 1.4.2026; vorheriger Hinweisbeschluss v. 9.2.2026 – 13 S 177/25).

