Rentenanpassung im Bundeskabinett beschlossen (Bundesregierung)
Zum 1.7.2026 sollen die Altersbezüge in Deutschland um 4,24 % steigen. Die Höhe der Rentenanpassung hat die Bundesregierung in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026festgelegt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung nun beschlossen.
Hintergrund: Der aktuelle Rentenwert wird jeweils zum 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Seit dem 1.7.2023gibt es einen bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert. Dieser Wert soll jetzt um 4,24 % steigen – von gegenwärtig 40,79 € auf 42,52 €.
In Deutschland folgt die Rentenanpassung der Entwicklung der Bruttolöhne. Zusätzlich gilt die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau von 48 %. Das heißt, der Rentenwert wird zum 1.7.2026 so hoch festgesetzt, dass das Rentenniveau von 48 % erreicht wird. Mit dem Rentenpaket 2025 hatte die Bundesregierung die Haltelinie von 48 % bis 2031 verlängert.
Hinweise:
Der Bundesrat muss derRentenwertbestimmungsverordnung noch zustimmen.
Weitere Informationen zur Rentenanpassung stehen in den FAQ auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.

