Bundestag beschließt Entlastungsprämie und stimmt Änderung des Steuerberatungsgesetzes zu

Der Bundestag hat am 24.4.2026 in 2./3. Lesung die Entlastungsprämie beschlossen. Die Maßnahme ermöglicht Arbeitgebern die steuer- und abgabenfreie Auszahlung einer Prämie i. H. von bis zu 1.000 € an ihre Beschäftigten. Der Bundestag hat am 24.4.2026 zudem dem Neunten Gesetz zur Änderung des StBerG und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften zugestimmt (BT-Drucks. 21/4550, BT-Drucks. 21/4783, BT-Drucks. 21/5531).

Der Gesetzentwurf umfasst vier wesentliche Änderungen:

  • Ausweitung der Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen: Lohnsteuerhilfevereine sollen künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten können. Die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine werden umfassend modernisiert. Unter anderem sollen die Betragsgrenzen für mit der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine vereinbarte Tätigkeiten entfallen. Zudem soll eine Person künftig drei statt bisher zwei Beratungsstellen leiten dürfen. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums können so demnächst etwa 35.500 Steuerpflichtige zusätzlich die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
  • Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen: Die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen soll neu geregelt werden. Künftig sollen zum Beispiel Energieberater auch auf steuerrechtliche Fragen eingehen können, sofern sie in Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen.
  • Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung:Vorgesehen ist zudem, die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen zu erweitern. Neben nahen Angehörigen sollen künftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten können. Darüber hinaus sollen sogenannte „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig sein, bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen unentgeltliche Steuerberatung angeboten wird. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördert werden.
  • Leitungserfordernis soll wegfallen: Das sogenannte Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern soll wegfallen. Künftig kann eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden, ohne dass diese durch einen anderen Berater geleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Zudem können Vollmachten künftig zentral elektronisch verwaltet werden.

Hinweis:

In einer sogenannten Tax Law Clinic sollen Studierende durch die unentgeltliche Steuerrechtsberatung für andere Studierende unter der Anleitung von qualifizierten Beraterinnen und Beratern eigene praktische Erfahrungen sammeln können. Das Konzept soll Studierenden eine praxisnahe Ausbildung ermöglichen.

Zudem hat das Kabinett die Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Eine Änderung bei der Gewerbesteuer soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Dazu dient die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 %.

Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde die Klarstellung zum Fremdbesitzverbot in § 55a StBerG wieder in das Gesetz aufgenommen (BT-Drucks. 21/5529). Durch die Änderung soll präzisiert werden, dass die Beteiligung von anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und anerkannten Buchprüfungsgesellschaften an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nur dann möglich ist, wenn diese ihrerseits mit Ausnahme des § 55b Absatz 3 StBerG die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 53 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StBerG erfüllen. Der Bundestag hat das Gesetz entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Befassung im Bundesrat ist für den 8.5.2026 geplant. Es wurde keine Zustimmung erteilt.