Handgeldzahlungen im Profisport (BFH)

Ein Handgeld, das im Rahmen eines ablöse­pflich­tigen Trans­fers anläss­lich der Unter­zeich­nung des Arbeits­ver­trags an den Spieler ge­zahlt wird, ist den aktivie­rungs­pflich­tigen An­schaf­fungs(-neben-)kosten des Wirt­schafts­guts „Spiel­erlaub­nis“ zuzu­weisen. Dies gilt nicht für ein Hand­geld, das bei einem ab­löse­freien Trans­fer oder einer vor­zeitigen Ver­trags­ver­länge­rung gezahlt wird (BFH, Urteil v. 3.3.2026 – IX R 33/23; veröf­fent­licht am 23.4.2026).