Rechtsanwendungsfehler (FG)
Das Finanzamt darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht (FG Münster, Urteil v. 13.2.2026 – 4 K 64/23 E; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 3/26).

