Zur Steuerpflicht von Bestattungsleistungen (BFH)
Die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und -zellen ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerreie Vermietung, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird (Abgrenzung zu Tz. 2.2 des BMF-Schreibens v. 23.11.2020, BStBl I 2020, 1335: BFH, Urteil v. 18.12.2025 – V R 31/23; veröffentlicht am 16.4.2026).
Hintergrund: Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen steuerfrei. Die Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL, wonach die „Vermietung und Verpachtung von Grundstücken“ steuerfrei ist.

