Keine Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit (LSG)
Die Verbotsvorschrift für Betriebsprüfung in Privathaushalten umfasst jede Art von Betriebsprüfung (anlassbezogene und regelmäßige Betriebsprüfungen). Nachforderungsbescheide durch die Betriebsprüfung der Rentenversicherung sind in Privathaushalten damit ausgeschlossen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v.26.1.2026 – L 7 BA 71/24; Revision zugelassen).
Hintergrund: Nach § 28p Abs. 10 SGB IV werden Arbeitgeber wegen der Beschäftigten in privaten Haushalten nicht geprüft.

