Gewerbesteuer: erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt (BFH)
Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden (BFH, Urteil v. 24.7.2025 – III R 23/23; veröffentlicht am 13.11.2025).

