Übergewinnsteuer: Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags (BFH)

Im Hinblick auf eine etwaige Ver­letzung des Unions­rechts be­stehen ernst­liche Zweifel an der Recht­mäßig­keit eines ange­melde­ten und mit dem Ein­spruch ange­foch­tenen EU-Energie­krisen­bei­trags, die eine Auf­hebung der Voll­ziehung recht­fer­tigen (BFH, Be­schluss v. 27.10.2025 – II B 5/25 (AdV); veröf­fen­licht am 13.11.2025).

 

Hintergrund: Der Energie­krisen­beitrag (sog. Über­gewinn­steuer) wurde in Deutsch­land mit dem EU-Energie­krisen­beitrags­gesetz als Bestand­teil des JStG 2022 rück­wirkend einge­führt. Das EU-Energie­krisen­beitrags­gesetz basiert wiederum auf der EU-Verord­nung 2022/1854 v. 6.10.2022, die vom Rat der Euro­päischen Union als Notfall­maßnahme und in Reaktion auf die hohen Energie­preise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine erlassen wurde. Ziel der Verordnung ist es, Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffinerie­bereich, die durch die Energiekrise unerwartet hohe Gewinne erzielt haben, zu einem befristeten Solidaritäts­beitrag heranzu­ziehen, um die wirtschaft­lichen Auswir­kungen auf die Endkunden abzumildern.

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