Arbeitsrecht: Betriebsrentenanpassung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (BAG)
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1.7.2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG (BAG, Urteil v. 28.10.2025 – 3 AZR 24/25).

