Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte (FG)
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Versorgungsleistungen, die aufgrund einer früheren gewerblichen Tätigkeit im Inland bezogen werden, inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG sind (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.11.2024 – 12 K 549/23, Revision zugelassen, BFH-Az. V R 2/25).

