Entlastung beim Elterngeldantrag (SenFin)

Der SenFin (Senator für Finanzen) Bremen informiert darüber, dass ab Herbst 2025 Elterngeldstellen bundesweit direkt auf Einkommensdaten aus den Einkommensteuerbescheiden zugreifen können – elektronisch, sicher und mit Zustimmung der Antragstellenden.

Hierzu führt das SenFin Bremen u.a. weiter aus:

  • Wer Elterngeld beantragt, musste bisher seinen Steuerbescheid manuell hochladen.
  • Künftig entfällt dieser Schritt: Die Elterngeldstelle kann die benötigten Daten direkt vom zuständigen Finanzamt abrufen – einfach per Knopfdruck, sofern die Antragstellenden zustimmen.
  • Die Daten stehen in der Regel innerhalb eines Tages zur Verfügung und werden automatisch in die Systeme der Elterngeldstelle übernommen. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung deutlich.
  • Noch in diesem Jahr wird der elektronische Datenabruf allen Elterngeldstellen zur Verfügung stehen. Weitere digitale Verwaltungsleistungen sind bereits in Planung.
  • Das Projekt folgt dem sogenannten Once-Only-Prinzip: Bürger sollen ihre Daten der Verwaltung nur einmal übermitteln müssen. Behörden tauschen diese Informationen untereinander aus – natürlich datenschutzkonform und nur mit Zustimmung.