Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs (BFH)

Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an BFH, Urteil v. 7.7.1992 – VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; BFH, Beschluss v. 30.4.2013 – I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572: BFH, Urteil v. 2.7.2025 – XI R 27/22; veröffentlicht am 23.10.2025).