Entlastung beim Elterngeldantrag (SenFin)
Der SenFin (Senator für Finanzen) Bremen informiert darüber, dass ab Herbst 2025 Elterngeldstellen bundesweit direkt auf Einkommensdaten aus den Einkommensteuerbescheiden zugreifen können – elektronisch, sicher und mit Zustimmung der Antragstellenden.
Hierzu führt das SenFin Bremen u.a. weiter aus:
- Wer Elterngeld beantragt, musste bisher seinen Steuerbescheid manuell hochladen.
- Künftig entfällt dieser Schritt: Die Elterngeldstelle kann die benötigten Daten direkt vom zuständigen Finanzamt abrufen – einfach per Knopfdruck, sofern die Antragstellenden zustimmen.
- Die Daten stehen in der Regel innerhalb eines Tages zur Verfügung und werden automatisch in die Systeme der Elterngeldstelle übernommen. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung deutlich.
- Noch in diesem Jahr wird der elektronische Datenabruf allen Elterngeldstellen zur Verfügung stehen. Weitere digitale Verwaltungsleistungen sind bereits in Planung.
- Das Projekt folgt dem sogenannten Once-Only-Prinzip: Bürger sollen ihre Daten der Verwaltung nur einmal übermitteln müssen. Behörden tauschen diese Informationen untereinander aus – natürlich datenschutzkonform und nur mit Zustimmung.

