Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als agB (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben v. 6.4.2022 (BStBl I 2022, 623) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet (BMF, Schreiben v. 15.10.2025 – IV C 3 – S 2285/00031/001/024).

Die Überarbeitung des Schreibens erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG in Form von Geldzuwendungen nur noch dann möglich ist, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt (Erweiterung des § 33a Abs. 1 EStG ab dem VZ 2025 um einen Satz 12 durch das JStG 2024).