Haftungsfragen bei Fehlern im Lohn

LG Stuttgart, Urteil vom 04.06.2025 (Az. 27 O 280/24) nimmt Stellung zu Haftungsfragen bei Fehlern im Lohn

Thema: Schadensersatzpflicht eines Lohnbuchhalters wegen vermeidbarer Nachforderungen

Am 4. Juni 2025 fällte die 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein Urteil, das die persönliche Haftung von Lohnbuchhaltern (Steuerkanzlei) bei Beratungsfehlern näher konkretisiert. Konkret hatte die DRV im Rahmen einer Betriebsprüfung für eine Mandantin (GmbH) die SV-Pflicht für einen Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer festgestellt. Dieser GF wurde jahrelang unbeanstandet – jedoch zu Unrecht – sv-frei abgerechnet. Hinweise zur Schwierigkeit bei der korrekten Abrechnung von Geschäftsführern einer GmbH hatte die Steuerkanzlei nicht gegeben.

Hintergrund & Entscheidungsgründe

  • Der Sachverhalt betraf einen Lohnbuchhalter (= Steuerkanzlei), der durch fehlende Hinweise eine zusätzliche Nachzahlungspflicht ausgelöst hatte – vermeidbar und daher schadenersatzpflichtig.

Konkrete Folgen

  • Die Steuerkanzlei wurde zur Rückzahlung von 114.651,90 € nebst Zinsen verpflichtet, da der Beratungsfehler direkt den Schaden verursacht und keine Drittverschuldung vorlag.
  • Zudem wurde klargestellt, dass ein späterer Vermögensvorteil (z. B. aus Rückerstattung durch Dritte) nicht die Haftung ausschließt – solche Ausgleichseffekte bleiben bestehen .

 

Bedeutung für Beratende & Unternehmen

 

GRUPPE KONSEQUENZ
Lohnbuchhalter & Steuerberater Müssen ihre Beratung besonders sorgfältig dokumentieren und Haftungsrisiken bei falschen Empfehlungen im Blick behalten (konkret wenn es um die sv-rechtliche Beurteilung vom mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH geht).
Unternehmen Sollten ihre Berater bewusst auswählen, prüfen und an klare Beratungsprozesse mit Haftungsklärung binden.
Geschädigte Erhalten durch das Urteil klare rechtliche Handhabe für Schadensersatz bei Beratungsfehlern.

 

 

Fazit

Dieses Urteil macht deutlich: Berater haften nicht nur für offensichtliche Fehleinschätzungen, sondern auch dann, wenn sie durch Unterlassen oder unzureichende Prüfung vermeidbare Nachteile herbeiführen – selbst bei vermögensneutral wirkenden Nachzahlungen. Eine Positionsklärung im Vertrag und sorgfältige Dokumentation sind daher umso wichtiger.

 

Praxistipp

Für Berater im Lohn- und Steuerbereich empfiehlt es sich:

  • Sorgfältige, schriftlich dokumentierte Prüfung von Angaben und Voraussetzungen, bevor Empfehlungen ausgesprochen werden.
  • Haftungsrisiken offen kommunizieren und gegebenenfalls Haftungsversicherung abschließen