Erbschaftsteuer: Nießbrauchsverzicht an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Rahmen einer gemischten Schenkung
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass wenn ein Nießbrauchsrecht an Flächen besteht, auf denen der Nießbraucher Land- und Forstwirtschaft betreibt, so ist für den im Rahmen eines Schenkungsvertrages zwischen Nießbraucher und Eigentümer der Flächen erklärte Verzicht auf diesen Nießbrauch die Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG grundsätzlich nicht zu gewähren. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten, eine Abzinsung für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet – außer in den Fällen des § 12 Abs. 3 BewG – nicht statt (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 31.3.2025 – 3 K 28/24; rechtskräftig).

