Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2026

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026 bekannt gemacht (BMF, Bekanntmachung v. 29.8.2025 – IV C 5 – S 2533/00123/007/007).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 5.9.2024 – IV C 5 – S 2378/19/10002 :002, BStBl 2024 I S. 1255 zu beachten.
  • Bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt. Die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt.

Hinweis:

Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026 können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.